Das sind Ihre Ansprüche
Kostenlose Beratungsleistungen entdecken!
Unser Service für Handwerksbetriebe:
Wir sind für Sie da – unabhängig von der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zu einem Verband oder einer Innung, beraten wir Sie auf persönlicher Ebene Vor Ort in Ihrem Betrieb zu gewerksspezifischen Themen.
Wir zeigen Ihnen im Rahmen des Gesprächs Ihre Ansprüche und Mehrwerte auf, die Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb nutzen können und sollten.
Seitenübersicht:
Unsere kostenlosen Beratungsleistungen
Das können wir für Sie tun:
Der Innungsservice der Kreishandwerkerschaften und Landesverbände steht Ihnen und Ihrem Handwerksbetrieb tatkräftig beratend und unterstützend zur Seite. Alle Beratungen sind für Sie grundsätzlich kostenlos.
Wir sind in folgenden Bereichen proaktiv für Sie da:
Haben Sie Fragen?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns gerne:
Zentrale: +49 2157 89 489 70
Handwerk stärken
Der Innungsservice steht für Stärke durch Gemeinschaft. Wir verbinden, was zusammen gehört. Mit unseren Leistungen unterstützen wir die Betriebe und stärken das Handwerk.
Proaktive Beratung
Wir beraten Handwerksbetriebe proaktiv zu relevanten Themen. Unsere Betriebsberater für Datenschutz und Medienrecht stehen Ihnen telefonisch und vor Ort zur Verfügung.
Serviceleistungen
Zur Entlastung der Handwerksbetriebe ergänzen wir unsere Beratungen um Serviceleistungen in den Bereichen Datenschutz, Medienrecht und Mediendienstleistungen.
Datenschutzkonzept
Ist Ihr Betrieb sicher vor einer Prüfung des Landes?
Seit 2018 gilt in Deutschland die Dokumentationspflicht!
Wir möchten Sie darüber informieren, welche Dokumentationen Sie für eine eventuelle Überprüfung der Landesbehörden erstellen müssen. Nach über 4 Jahren aktiver Dokumentationspflicht gibt es keine Ausreden mehr, wenn Sie diese nicht erstellt haben.
Auf der rechten Seite haben wir für Sie eine Übersicht der Dokumente aufgelistet, die in Ihrem Datenschutzkonzept-Ordner ausformuliert sein sollten.
Sichern Sie sich vor Bußgeldern im Falle einer Überprüfung durch die Landesbehörden.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Datenschutzbeauftragten bei Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Melden Sie sich gerne und vereinbaren einen Vor-Ort Termin mit Ihrem Betriebsberater für Datenschutz und Medienrecht.
Das gehört in den Datenschutzkonzept-Ordner:
Angaben zum Verantwortlichen (Art. 30 Abs. 1 DSGVO)
Erstellung und Führen der Kundendatei, Lohnbuchhaltung, Personalführung, Verarbeitung von Kundendaten zur Vertragserfüllung, Bewerbungsverarbeitung, Verarbeitung von Interessentendaten, Verarbeitung von Vertreter-, Lieferanten- & Geschäftspartnerdaten, Verzeichnisse für Medien / Digitales / Software.
Gemäß Art. 28 DSGVO: z.B. Webhoster, Webdesigner, IT-Techniker, Subunternehmer, Softwareanbieter, Cloud-Anbieter, Lieferanten oder allgemein externe Unternehmen.
(jährliche Aktualisierung, bei jeder Neueinstellung)
Allgemeines Konzept, Verfahrenswege, Anlage 1, Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Übersicht der Löschfristen.
Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Trennungskontrolle, Pseudonymisierung, Integrität, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung, Datenschutz-Management, Incident-Response-Management, Auftragskontrolle.
TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Unsere zertifizierten Kompetenzen zum Thema Datenschutz
Als vom TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte verfügen wir über umfassende Kenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts und sind mit den Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten sowie den Komponenten eines effektiven Datenschutzmanagementsystems vertraut. Darüber hinaus sind wir in der Lage, ein solches System erfolgreich einzuführen und zu überwachen.
Innerhalb unserer Fachabteilung Datenschutz werden unsere Mitarbeiter vom TÜV Rheinland geprüft.
Zuletzt geprüft wurde unser Mitarbeiter Martino Bechara:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Martino Bechara
Unsere Kompetenzen:
- Datenschutzrecht: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Rolle der Aufsichtsbehörden
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Auftragsverarbeitung
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Geldbußen und Freiheitsstrafen
- Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter