Ihre Ansprüche:
Kostenlose Beratungsleistungen entdecken!
Unser Service für Handwerksbetriebe
Wir sind für Sie da – unabhängig von der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zu einem Verband oder einer Innung, beraten wir Sie auf persönlicher Ebene Vor Ort in Ihrem Betrieb zu gewerksspezifischen Themen.
Wir zeigen Ihnen im Rahmen des Gesprächs Ihre Ansprüche und Mehrwerte auf, die Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb nutzen können und sollten.
Seitenübersicht:
Unsere kostenlosen Beratungsleistungen
Das können wir für Sie tun:
Der Innungsservice der Kreishandwerkerschaften und Landesverbände steht Ihnen und Ihrem Handwerksbetrieb tatkräftig beratend und unterstützend zur Seite.
Alle Beratungen sind für Sie grundsätzlich kostenlos.
Wir sind in folgenden Bereichen proaktiv für Sie da.

Beratung
Unsere Betriebsberater für Datenschutz und Medienrecht informieren und beraten Sie vor Ort in Ihrem Betrieb zu relevanten Themen.

Aktive Betreuung
Unsere Fachabteilungen informieren Betriebe proaktiv über handwerksrelevante Themen und unterstützen bei der Erstellung relevanter Dokumentationen.

Datenschutz
Unsere Datenschutzbeauftragten informieren und unterstützen Handwerksbetriebe bei der Umsetzung der individuell benötigten Dokumentationen.
Datenschutzkonzept
Ist Ihr Betrieb sicher vor einer Prüfung des Landes?
Seit 2018 gilt in Deutschland die Dokumentationspflicht!
Wir möchten Sie darüber informieren, welche Dokumentationen Sie für eine eventuelle Überprüfung der Landesbehörden erstellen müssen. Nach über 4 Jahren aktiver Dokumentationspflicht gibt es keine Ausreden mehr, wenn Sie diese nicht erstellt haben.
Auf der rechten Seite haben wir für Sie eine Übersicht der Dokumente aufgelistet, die in Ihrem Datenschutzkonzept-Ordner ausformuliert sein sollten.
Sichern Sie sich vor Bußgeldern im Falle einer Überprüfung durch die Landesbehörden.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Datenschutzbeauftragten bei Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Melden Sie sich gerne und vereinbaren einen Vor-Ort Termin mit Ihrem Betriebsberater für Datenschutz und Medienrecht.
Das gehört in den Datenschutzkonzept-Ordner:
1. Verfahrensverzeichnisse
Angaben zum Verantwortlichen (Art. 30 Abs. 1 DSGVO)
2. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
Erstellung und Führen der Kundendatei, Lohnbuchhaltung, Personalführung, Verarbeitung von Kundendaten zur Vertragserfüllung, Bewerbungsverarbeitung, Verarbeitung von Interessentendaten, Verarbeitung von Vertreter-, Lieferanten- & Geschäftspartnerdaten, Verzeichnisse für Medien / Digitales / Software.
3. Auftragsverarbeitungsverträge
gemäß Art. 28 DSGVO: z.B. Webhoster, Webdesigner, IT-Techniker, Subunternehmer, Softwareanbieter, Cloud-Anbieter, Lieferanten oder allgemein externe Unternehmen.
4. Mitarbeiterunterweisung
(jährliche Aktualisierung, bei jeder Neueinstellung)
5. Bildrechte
6. Löschkonzept
Allgemeines Konzept, Verfahrenswege, Anlage 1, Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Übersicht der Löschfristen.
7. Technisch-Organisatorische
Maßnahmen (TOM`S)
Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Trennungskontrolle, Pseudonymisierung, Integrität, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung, Datenschutz-Management, Incident-Response-Management, Auftragskontrolle.
8. Folgeabschätzung
